Viele Krankenkassen bezahlen Homöopathie-Behandlungen
Im Rahmen einer sogenannten Integrierten Versorgung müssen die Versicherten allerdings einige Dinge beachten: So ist es notwendig, dass sie Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie/Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) aufsuchen. Welcher Mediziner diese Qualifikation besitzt, erfahren die Patienten bei ihrer Krankenkasse.
Bei dem ausgewählten Arzt unterschreiben die Betroffenen dann eine Teilnehmererklärung und werden anschließend zu ihrer Krankengeschichte befragt (Erstanamnese). Alle Folgegespräch und die verschiedenen Beratungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Homöopathische Arzneimittel müssen die Patienten allerdings aus eigener Tasche bezahlen. Von der Krankenkasse werden die Kosten für die Medikamente nur bei Kindern unter zwölf Jahren und bei Menschen mit speziellen Erkrankungen übernommen. Eine Broschüre zum Thema „Homöopathie und Kostenerstattung“ kann im Internet kostenlos unter http://www.dzvhae.com heruntergeladen werden.
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